Nutzen Sie unser Wissen und unsere langjährige Erfahrung seit 2008. Kostenlose und unverbindliche Beratung.

Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt wird gerichtlich nicht anerkannt und hat keinerlei Beweiskraft, dass die Reparatur dem betreffendem Unfallschaden zuzuordnen ist.
Ihre weiteren berechtigten Ansprüche bleiben unberücksichtigt.

Nur durch ein Gutachten wird:

» die vollständige Beweissicherung
» der Schadenshergang
» die Schadenersatzansprüche
» die Reparaturdurchführung
» die Reparaturausfallzeit
» die Mietwagenkosten
» die Nutzungsentschädigung
» die Wertminderung bis über 1000 Euro
» die freie Wahl der Reparatur / fiktive Abrechnung
… in vollem Umfang gewährt und anerkannt!

Für Sie trägt das Gutachtenhonorar die gegnerische Versicherung, mit dieser wir durch Ihre Abtretungserklärung direkt abrechnen.